AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

AG-die Handwerker – Inhaber Ahmet Gashi

Stand: September 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen AG-die Handwerker, Inhaber Ahmet Gashi, Pfarrgasse 13, 93352 Rohr i.NB., nachfolgend „Auftragnehmer“, und seinen Auftraggebern über Bau-, Ausbau-, Renovierungs-, Sanierungs-, Instandsetzungs- und sonstige handwerkliche Leistungen.

Sie gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde oder zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot, Auftrag oder Vertrag haben Vorrang vor diesen AGB.

2. Angebot und Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind, sofern im jeweiligen Angebot nichts anderes angegeben ist, freibleibend.

Ein Vertrag kommt insbesondere durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung, durch Unterzeichnung eines Angebots oder Vertrags oder durch eine anderweitige eindeutige Annahme des Angebots zustande.

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Leistungsverzeichnis, Auftrag, Vertrag sowie gegebenenfalls aus ergänzenden individuellen Vereinbarungen.

3. Leistungsumfang, Änderungen und Zusatzleistungen

Der Auftragnehmer schuldet die im jeweiligen Vertrag vereinbarten Leistungen.

Leistungen, die nicht vom vereinbarten Leistungsumfang umfasst sind und insbesondere aufgrund nachträglicher Wünsche des Auftraggebers, geänderter Ausführungswünsche oder während der Arbeiten erkennbar werdender zusätzlicher Erfordernisse notwendig oder gewünscht werden, stellen zusätzliche oder geänderte Leistungen dar.

Solche Leistungen werden gesondert vergütet. Soweit möglich und zumutbar, wird der Auftraggeber vor deren Ausführung über die zusätzlichen Arbeiten und die voraussichtlichen Mehrkosten informiert.

Zusätzliche oder geänderte Leistungen werden grundsätzlich erst nach entsprechender Beauftragung oder Freigabe durch den Auftraggeber ausgeführt.

Hiervon unberührt bleiben Maßnahmen, die zur Abwehr unmittelbar drohender Schäden erforderlich sind, soweit eine vorherige Abstimmung mit dem Auftraggeber nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Die gesetzlichen Vorschriften bleiben unberührt.

4. Unvorhersehbare Gegebenheiten bei Bestandsarbeiten

Bei Sanierungs-, Renovierungs-, Rückbau-, Reparatur- und sonstigen Arbeiten im Bestand können Umstände auftreten, die bei Vertragsschluss oder einer üblichen vorherigen Besichtigung nicht erkennbar waren.

Hierzu können insbesondere beschädigte oder ungeeignete Untergründe, verdeckte Feuchtigkeit oder Schimmel, nicht erkennbare Leitungen, Hohlräume, verdeckte Schäden, ungeeignete vorhandene Konstruktionen oder andere bislang nicht erkennbare bauliche Gegebenheiten gehören.

Arbeiten und Materialien, die aufgrund solcher Umstände zusätzlich erforderlich werden und nicht Bestandteil des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs sind, werden nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der getroffenen Vereinbarungen zusätzlich vergütet.

Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber hierüber, soweit dies vor Durchführung der zusätzlichen Arbeiten möglich und zumutbar ist.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass die für die Durchführung der vereinbarten Arbeiten erforderlichen Bereiche zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich sind.

Soweit für die Arbeiten erforderlich und nichts anderes vereinbart wurde, sind geeignete Anschlüsse für Strom und Wasser sowie die erforderlichen Zugangs-, Transport- und Arbeitsmöglichkeiten bereitzustellen.

Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer rechtzeitig über ihm bekannte Besonderheiten, Gefahrenstellen, Leitungsverläufe, Vorschäden oder sonstige Umstände zu informieren, die für die ordnungsgemäße und sichere Ausführung der Arbeiten relevant sein können.

Verzögerungen und zusätzliche Aufwendungen, die aufgrund einer vom Auftraggeber zu vertretenden fehlenden oder verspäteten Mitwirkung entstehen, können nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zusätzlich berechnet werden.

6. Materialien und vom Auftraggeber bereitgestellte Baustoffe

Soweit vereinbart, beschafft der Auftragnehmer die für die Arbeiten erforderlichen Materialien.

Vom Auftraggeber selbst beschaffte, ausgewählte oder vorgegebene Materialien werden auf dessen Wunsch verarbeitet.

Für Mängel oder ungeeignete Eigenschaften solcher Materialien haftet der Auftragnehmer nicht, soweit die Ursache nicht in einer mangelhaften Verarbeitung durch den Auftragnehmer liegt und der Auftragnehmer seinen gesetzlichen Prüf- und Hinweispflichten nachgekommen ist.

Technisch, material- oder produktionsbedingt geringfügige und zumutbare Farb-, Struktur-, Maserungs- und Maßabweichungen können insbesondere bei Fliesen, Naturstein, Holz und anderen Baustoffen auftreten. Ob eine Abweichung einen Mangel darstellt, richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und der vereinbarten Beschaffenheit.

7. Ausführungsfristen und Termine

Verbindliche Ausführungs-, Beginn- oder Fertigstellungstermine bestehen nur, wenn diese ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder anderer vom Auftragnehmer nicht zu vertretender Umstände, insbesondere außergewöhnlicher Witterung, behördlicher Maßnahmen oder nicht vom Auftragnehmer zu vertretender Lieferstörungen, verlängern vereinbarte Ausführungsfristen angemessen, soweit diese Umstände die Leistung tatsächlich beeinträchtigen.

Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über erhebliche Verzögerungen informieren, soweit ihm dies möglich und zumutbar ist.

Gesetzliche Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.

8. Vergütung, Zusatzleistungen und Abschlagszahlungen

Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot, Auftrag, Vertrag oder der sonstigen individuellen Vereinbarung.

Zusätzliche oder geänderte Leistungen werden nach der hierfür getroffenen Vereinbarung beziehungsweise nach den gesetzlichen Vorschriften zusätzlich vergütet.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen Abschlagszahlungen entsprechend dem Wert der bereits erbrachten und nach dem Vertrag geschuldeten Leistungen zu verlangen.

Rechnungen sind innerhalb der auf der jeweiligen Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu bezahlen.

Fehlt eine besondere Zahlungsfrist, gelten die gesetzlichen Regelungen.

9. Abnahme

Soweit die erbrachte Leistung einer Abnahme bedarf, ist der Auftraggeber nach vertragsgemäßer Herstellung zur Abnahme verpflichtet.

Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.

Nach Fertigstellung kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine angemessene Frist zur Abnahme setzen. Die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen einer Abnahmefiktion bleiben unberührt.

Gegenüber Verbrauchern erfolgt der gesetzlich erforderliche Hinweis auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Angabe mindestens eines Mangels verweigerten Abnahme in Textform.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften zur Abnahme.

10. Mängel und Gewährleistung

Für Mängel gelten die gesetzlichen Mängelrechte und Gewährleistungsfristen, soweit nicht im Einzelfall wirksam etwas anderes vereinbart wurde.

Bei berechtigten Mängeln ist dem Auftragnehmer grundsätzlich Gelegenheit zur Prüfung des beanstandeten Mangels und zur Nacherfüllung einzuräumen, soweit dies gesetzlich vorgesehen und dem Auftraggeber zumutbar ist.

Der Auftragnehmer ist im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften berechtigt, die Art der Nacherfüllung zu bestimmen beziehungsweise eine gesetzlich zulässige Art der Nacherfüllung vorzunehmen.

Die gesetzlichen Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.

11. Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Auftragnehmers oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Im Übrigen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Vorschriften.

Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.

12. Wasserschaden-, Trocknungs- und Wiederherstellungsarbeiten

Bei Wasserschäden richtet sich der konkrete Leistungsumfang nach dem jeweiligen Auftrag.

Leckageortung, Trocknungsmaßnahmen, Demontage oder Rückbau, Entsorgung, Wiederherstellung und weitere Sanierungsarbeiten sind nur insoweit geschuldet, wie sie vereinbart oder nachträglich wirksam beauftragt wurden.

Eine Kommunikation, Abstimmung oder Abrechnung mit einer Versicherung erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Die Entscheidung darüber, ob und in welcher Höhe eine Versicherung Kosten übernimmt, trifft ausschließlich der jeweilige Versicherer. Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie oder Zusage hinsichtlich einer Kostenübernahme durch eine Versicherung.

Soweit eine Versicherung die Kosten der vom Auftraggeber beauftragten Leistungen nicht oder nicht vollständig übernimmt, bleibt der Auftraggeber zur Zahlung der von ihm beauftragten und ordnungsgemäß erbrachten Leistungen verpflichtet, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

13. Einsatz von Nachunternehmern

Der Auftragnehmer ist berechtigt, geeignete Nachunternehmer, Fachunternehmen oder Fachkräfte zur Erfüllung einzelner vereinbarter Leistungen einzusetzen, soweit dem keine individuelle Vereinbarung oder zwingende gesetzliche Vorschrift entgegensteht.

Vertragspartner des Auftraggebers bleibt, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, AG-die Handwerker.

14. Kündigung

Für die Kündigung des Vertrags gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Insbesondere bleiben gesetzliche Vergütungsansprüche des Auftragnehmers im Falle einer Kündigung des Auftraggebers unberührt.

Bereits erbrachte Leistungen sowie gegebenenfalls weitere nach den gesetzlichen Vorschriften geschuldete Vergütungen werden entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen abgerechnet.

Das Recht beider Vertragsparteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

15. Verbraucherrechte und Widerrufsrecht

Verbrauchern stehen die gesetzlichen Verbraucherrechte zu.

Soweit bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag oder einem Fernabsatzvertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, wird der Verbraucher entsprechend den gesetzlichen Anforderungen gesondert über dieses Widerrufsrecht belehrt.

Soll auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers bereits vor Ablauf einer bestehenden Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Leistungen begonnen werden, werden die hierfür gesetzlich erforderlichen Erklärungen des Verbrauchers gesondert eingeholt.

Diese AGB ersetzen keine gesetzlich erforderliche Widerrufsbelehrung oder sonstige gesetzlich vorgeschriebene Verbraucherinformation.

16. Verbraucherstreitbeilegung

AG-die Handwerker ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme besteht.

17. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Beachtung zwingender Verbraucherschutzvorschriften.

Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen kann, soweit gesetzlich zulässig, ein Gerichtsstand am Sitz des Auftragnehmers vereinbart werden.

Individuelle Vereinbarungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.